Leider gleichen die in unserem Land angebotenen Richterschulungen das fehlende reiterliche Grundwissen mancher TREC-Richter nicht aus, hier müsste extern nachgebessert werden.

Selbst der mehrmalige Besuch unserer Richterschulungen reicht nicht aus, um z.B. einen Links- vom Rechtsgalopp zu unterscheiden, geschweige denn, einen Kreuzgalopp sicher zu erkennen. (Was nützt es aber, wenn bei der MA alle 5 m ein Richter steht, wenn der Kreuzgalopp nicht erkannt wird.)

Für Richterausbilder sollte deshalb der Besitz des Reitabzeichens eine selbstverständliche Grundvoraussetzung sein, und für Richter, die im Ausland eingesetzt werden, sollten mindestens die theoretischen Kenntnisse des Reitabzeichens nachgewiesen werden. Im Ausland ist es nämlich schon negativ aufgefallen, dass manche unserer Richter mehr Unruhe stifteten, als dass sie eine Hilfe waren.